Corona und die Probleme der Leasingverträge in den Bilanzen der Automobilhersteller / Der Fall Galeria Kaufhof Karstadt im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens

improve consult News

improve consult –
Corona und die Probleme der Leasing- und Kreditverträge in den Bilanzen der Automobilhersteller

Die Probleme der deutschen Autobauer sind mannigfaltig. Auf der einen Seite existieren erhebliche Probleme, die Lieferketten und Produktions­abläufe aufrecht­zuerhalten. Auf der anderen Seite wird die Nachfrage nach Neuwagen erheblich einbrechen. Diese Heraus-forderungen werden aber noch von Milliarden an Leasing- und Kreditverträgen in den Bilanzen der Automobilhersteller flankiert. Diese Verträge geraten in der Krise immer mehr unter Druck. Die Wahrscheinlich­keit, dass zahlreiche Leasingnehmer ihren Leasing­ver­pflichtun­gen nicht nachkommen, steigt, je länger die Krise andauert. Insbesondere in den USA ist der Anteil an finanzierten Pkws besonders hoch. Allein dort beläuft sich das Kreditvolumen Ende 2019 auf 1,3 Billionen Dollar. Wenn sich die Situation nicht kurzfristig ändert – wovon nach heutigem Stand nicht auszugehen ist – werden sowohl eine Vielzahl der Kredite platzen als auch eine große Anzahl von gebrauchten Pkws bei den Automobilherstellern auf den Abstellhöfen verweilen. Ein Weiterverkauf der „Rückläufer“ wäre unter den gegebenen Umständen nur schwer oder nur mit erheblichen Abschlägen zu realisieren. Insofern sind unweigerlich Abschreibungen in Milliardenhöhe vorzunehmen, die das ohnehin schwache Jahresergebnis massiv negativ beeinflussen.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Team der improve consult mit langjähriger Automotive­expertise gerne zur Verfügung.

Wussten Sie schon?

Welchen volkswirtschaftlichen Schaden der Corona-Shutdown in Deutschland verursachen könnte, hat nun das Münchener Ifo-Institut ermittelt. Treten die Berechnungen der Wirtschafts­experten ein, könnte die Corona-Krise Deutschland eine halbe Billion Euro und bis zu 1,8 Millionen Jobs kosten. Die Kosten werden voraussichtlich alles übersteigen, was aus Wirtschafts­krisen oder Natur­katastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist, so der Ifo-Präsident Clemens Fuest. Je nach Szenario schrumpfe die Wirtschaft um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte. Das entspreche einem wirtschaftlichen Schaden von 255 bis 729 Milliarden Euro. Stehe die Wirtschaft beispielsweise zwei Monate lange still, könnten laut Ifo Verluste in Höhe von bis zu 495 Milliarden Euro entstehen. Das Wirtschafts­institut betont weiter, wie wichtig es daher ist, quasi jeden denkbaren Betrag für gesundheitspolitische Maßnahmen einzusetzen. Nur so könnten gegebenenfalls Teilschließungen verkürzt werden, ohne die Epidemie-Bekämpfung zu beeinträchtigen. Doch es brauche auch langfristige Strategien, wie die Produktion und das wirtschaftliche Leben wieder aufgenommen und die Epidemie weiter eingedämmt werden könne.

improve consult – Der Fall Galeria Kaufhof Karstadt im Rahmen eines Schutz-schirmverfahrens

Galeria Karstadt Kaufhof hat für seine 170 deutschen Filialen Insolvenz beantragt. Dem Antrag, sich in ein Schutzschirmverfahren zu begeben, gab das Essener Gericht Anfang April 2020 statt. Die Pandemie und in ihrer Folge die verfügte Schließung der Kaufhäuser sorgte für Umsatzverluste. Insider gehen davon aus, dass bis Ende April etwa eine halbe Milliarde Euro verloren gehen wird. Für die Kaufhauskette wäre das nicht mehr tragbar gewesen.

Schieflage schon vor Corona

Klar ist aber auch, dass der Konzern schon seit Jahren rote Zahlen schreibt. Wie in manchen anderen Branchen, wo bereits in Zeiten guter Gesamtkonjunktur Probleme deutlich waren, so zeigte auch das Kaufhaus-Konzept beider Häuser schon lange Schwächen. Der neue Eigentümer Benko hatte ein Sanierungskonzept bereits außerhalb des Insolvenzantrags vorgelegt, das auf eine Verschlankung setzte, die durch das Zusammenlegen von Betriebsteilen und dem Abbau von Personal (etwa in der Verwaltung) erreicht werden sollte. Was auch immer mit diesem Vorgehen erreicht worden wäre – nun hat Corona diesen Bemühungen den Garaus gemacht. Das Schutzschirmverfahren könnte sich schließlich sogar als der bessere Weg erweisen, das traditionsreiche Unternehmen wieder flott zu machen. Die knapp 30.000 Beschäftigten waren schon mit Kurzarbeitergeld versorgt, jetzt beziehen sie Insolvenzgeld.

Insolvenz ist nicht das Ende

Im Jahr 2012 war das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in die Insolvenzordnung aufgenommen worden. Ziel war es, eine Unternehmensinsolvenz nicht mehr mit der Liquidation des Betriebs enden zu lassen. Es galt und gilt, Unternehmenswerte zu erhalten.Dabei sind an das Verfahren strenge Auflagen geknüpft. Im Mittelpunkt steht, dass das Unternehmen noch zahlungsfähig ist. Es darf aber eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung vorliegen. Diese Tatsache ist durch einen in Insolvenzsachen kompetenten Sachverständigen zu bescheinigen. Dem Gericht ist außerdem der Antrag auf Eigenverwaltung vorzulegen sowie ein Sachwalter zu nennen. Dabei ist das Unternehmen bei der Wahl des Sachwalters relativ frei. Wichtig dafür, dass dem Antrag vom Gericht stattgegeben wird, ist, dass der vorgelegte Plan realistische Chancen bietet, um die Sanierung erfolgreich durchzuführen. Dies ist augenscheinlich bei Galeria Kaufhof Karstadt der Fall.

Krise als Chance

Nachdem das zuständige Amtsgericht Essen dem Schutzschirmantrag genehmigt hat, ist Galeria Kaufhof Karstadt wieder in Eigenregie handlungsfähig. Es ist z.B. in der Lage Masseverbindlichkeiten zu begründen, aber vor allem ist es vor Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern geschützt. Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ist und bleibt jedoch ein Insolvenzverfahren. Die Verantwortlichen der Galeria Kaufhof Karstadt haben nunmehr drei Monate Zeit, einen Sanierungsplan zu erstellen, der die Maßnahmen für das Überleben des Unternehmens abbildet. Im Ergebnis werden aber alle Gläubiger auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten müssen, damit die Sanierung des Unternehmens gelingt. Ein Arbeitsplatzabbau in diesem Zusammenhang ist sehr wahrscheinlich.

Die improve consult steht Ihnen gerne bei Rückfragen zum Thema „Insolvenz in Eigenregie (Eigenverwaltung § 270a und § 270b InsO [Schutzschirmverfahren]“ zur Verfügung.