Neuer IDW S6 lockert Blick auf Eigenkapital / Reihe „Beratungstools“ 7) Business Modell Canvas

Urteil

improve consult –
 Reihe „Beratungstools“ kurz erklärt: 7) Business Modell Canvas

Grob übersetzt bedeutet Business Model Canvas (BMC) „Geschäftsmodell Leinwand“. Mit dem BMC kann auf einem Blatt Papier das Geschäftsmodell/-idee übersichtlich dargestellt werden. Das BMC skizziert die neun zentralen Faktoren (Kundensegmente / Werte­ver­sprechen / Kunden­kommuni­kation / Kunden­be­ziehungen / Einnahme­quellen / Schlüssel­ressourcen / Schlüssel­aktivitäten / Schlüssel­partner / Kosten­struktur), die für den Erfolg eines Geschäftsmodells/-idee maßgeblich sind. Insofern eignet sich das BMC sowohl zur Analyse bestehender Geschäftsmodelle, als auch für das Design neuer Ideen.

Die improve consult steht Ihnen für weitergehende Fragen hinsichtlich der konkreten Anwendung des Business Model Canvas als auch zur Durchführung von Workshops gerne zur Verfügung.

Wussten Sie schon?

Kein D&O Versicherungsschutz für Geschäftsführer! Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 muss die D&O-Versicherung Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen nach Insolvenzreife getätigter Zahlungen freistellen.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass D&O-Versicherungen auf die Leistung von Schadensersatz für Vermögensschäden gerichtet seien. Der Haftungsanspruch für Zahlungen nach Insolvenzreife (vorliegend § 64 GmbHG) sei jedoch seiner Art nach kein Schadenersatz­anspruch, sondern ein Anspruch „eigener Art“. Er diene der Gläubigergesamtheit und nicht in erster Linie dem Interesse der Gesellschaft.

Die Entscheidung beansprucht über den Einzelfall hinaus Geltung und schließt die Einstandspflicht der Versicherung für Haftungsinanspruchnahmen aufgrund von nach Insolvenzreife geleisteten Zahlungen grundsätzlich aus.

improve consult – Neuer IDW S6 lockert Blick auf Eigenkapital

Im August 2018 erschien der neue Sanierungsstandard IDW S6. Gerade bei kleinen Unternehmen sollen die Gutachten kürzer werden. Im Vergleich zum vorangegangenen Entwurf gibt es deutliche Änderungen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aktualisiert damit die vorherige Version aus dem Jahr 2012. Der Standard wird angewendet, um die Lage bei sanierungsbedürftigen Unternehmen nach einem einheitlichen Maßstab zu beurteilen. Der positive Abschluss einer genauen Prüfung ist für Banken Voraussetzung, um zum Beispiel noch Kredite an diese Unternehmen vergeben zu können.

Insbesondere für die Sanierung mittelständischer Unternehmen soll die Neufassung des Standards eine zusätzliche Hilfe geben. Im Vergleich zur vorherigen Version wurde der Standard zwar massiv gekürzt, den kleineren Unternehmen aber erheblich mehr Raum gewidmet. Die generelle Botschaft an die Sanierungspraxis ist, dass sich das Sanierungskonzept nur noch mit den Aspekten befassen soll, die bei der Krise des Unternehmens tatsächlich eine Rolle spielen.

Digitalisierung stärker im Fokus bei IDW S6

Die meisten Sanierungsexperten sind mit der Neufassung des Standards insgesamt zufrieden. Im Ergebnis ist dieser straffer, klarer und einfacher lesbar. Tatsächlich liegt aber immer noch viel im Ermessen des Gutachters, was in die Analyse aufgenommen werden muss und was nicht. Dies könnte vor allem für nicht routinierte Gutachter eine Haftungsproblematik begründen.

Allgemein positiv aufgenommen wurde, dass der neue Standard nun auch das Thema „Digitalisierung“ stärker in den Fokus stellt. Ohne eine belastbare Digitalisierungsstrategie sind Unternehmen – je nach Geschäftsmodell – kurz- bis mittelfristig kaum zukunftsfähig.

IDW S6 akzeptiert auch wirtschaftliches Eigenkapital

Die vor der Veröffentlichung des Entwurfs geäußerte Kritik, dass der Standard ein ausreichendes bilanzielles Eigenkapital von den betroffenen Unternehmen fordere, wurde seitens des IDW aufgenommen. Dies hätte zur Folge, dass qualifizierte Rangrücktritte zur Restrukturierung nicht mehr in Frage gekommen wären, weil sie in der Handelsbilanz nicht berücksichtigt werden können. Sie stärken nur das wirtschaftliche, nicht aber das bilanzielle Eigenkapital. In diesem Punkt hat das IDW eingelenkt und eine Ausnahmeregelung geschaffen. Nunmehr kann auch wirtschaftliches Eigenkapital bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Dies allerdings nur dann, wenn es dem Unternehmen solange zur Verfügung steht, bis ein angemessenes Eigenkapital erreicht wird. Das könnte zum Beispiel bei einem gewährten Darlehen durch einen qualifizierten Rangrücktritt in Kombination mit einer verbindlichen Belassenserklärung erfolgen.

IDW S6 fordert angemessene Rendite

Keine Änderung hat der IDW bei dem neuen Standard im Hinblick auf die geforderte Renditefähigkeit des Unternehmens vorgenommen. Der IDW hat daran festgehalten, dass für die Sanierung eines Unternehmens Voraussetzung ist, dass es durchgreifend saniert wird und in der Folge, die Rentabilität der unternehmerischen Tätigkeit wiederhergestellt ist und das Unternehmen somit aus eigener Kraft dauerhaft im Wettbewerb bestehen kann. Dem Vorschlag, dass eine dauerhafte Zahlungsfähigkeit ausreiche, wurde nicht gefolgt. Allerdings hat der IDW neue Möglichkeiten geschaffen, diese Renditefähigkeit zu beurteilen. Beim alten Standard war eine Renditefähigkeit vorausgesetzt, die im letzten Planjahr am unteren Ende der branchenüblichen Bandbreite liegen konnte. Hier wurde nunmehr eine Alternative geschaffen für die Fälle, in denen ein Branchenvergleich nicht sinnvoll oder nicht leicht umzusetzen ist.

Zur Beurteilung der Refinanzierungsfähigkeit ist künftig eine angemessene Rendite maßgebend. Neben der Branchenüblichkeit können aber auch andere Indikatoren für eine Angemessenheit wie zum Beispiel ein Investmentgrade-Rating herangezogen werden. Auch das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zum Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen könnte als Indikator dafür genutzt werden, die Fähigkeit eines Unternehmens zur Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite zu beurteilen.

Die improve consult ist vielfach mit der Erstellung von IDW S6 Gutachten betraut. Gerne können Sie uns dahingehend kontaktieren.