Der richtige Umgang mit dem Sanierungsgewinn!

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improve consult – Soziales Engagement

improve consult Firmengründer Jörn Emons engagiert sich bei dem Förder­verein Eagles Plus `95 e.V.

Ziel des Vereins ist es, behinderte oder in Not geratene aktive oder ehemalige Sport­ler­innen und Sportler im Rhein-Kreis Neuss sowie die Förderung der Nach­wuchs­arbeit der Crash Eagles Kaarst zu unterstützen.

Der Förderverein konnte bereits Geld- und Sachzuwendungen von über 60.000 EUR ausschütten.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.eaglesplus.de.

Wussten Sie schon?

Die Zahl der Firmeninsolvenzen Deutsch­lands in 2013 ist laut einer Studie von Bürgel Wirtschaftsinformationen zum vierten Mal in Folge gesunken! Die Ur­sache für die aktuelle Entwicklung wird in einem stabilen und positiven konjunktur­ellen Umfeld gesehen. Was sind also die Gründe für Unternehmens­insol­venzen?

Hauptursachen von Insolvenzen sind nach wie vor eine falsche Markteinschätzung sowie –positionierung, Finanzierungs­lücken, Intransparenz und Management­fehler. Hinzu kommen u.a. Gründe wie eine fehlende Unternehmens­plan­ung, ein schlechtes oder gar kein Controlling sowie ein unzureichendes Debitoren­manage­ment.

improve consult unterstützt mittel­ständische Unternehmen, die vorstehend aufgeführten Lücken durch die Implement­ierung von effizienten und aussagefähigen Tools wirksam zu schließen.

improve consult – „Sanierungsgewinn“

Um eine Sanierung nicht noch zusätzlich mit Steuerzahlungen zu belasten, ist es unumgänglich, sämtliche Sanierungsbeiträge auch auf ihre steuerlichen Auswirkungen zu untersuchen. Der Wegfall der Steuerfreiheit ab dem Veranlagungszeitraum 1997 für Sanierungsgewinne erschwerte die Sanierungsbestrebungen von Unternehmen. Vor dem Hintergrund dieser Problematik hat das Bundesministerium der Finanzen zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen eine Verwaltungsvorschrift erlassen (BFM-Schreiben vom 27.März 2003). Diese Verwaltungsvorschrift ermöglicht eine grundsätzliche Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen. Für das Vorliegen eines nach dem BMF-Schreiben begünstigten Sanierungsgewinns müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens
  • Sanierungsfähigkeit
  • Sanierungseignung des Schuldenerlasses und
  • Sanierungsabsicht der Gläubiger

improve consult sah sich bei einem aktuellen Mandat mit einem hohen Sanierungsgewinn – bedingt durch erhebliche Forderungsverzichte der Gesellschafter als auch der Finanzbehörde – konfrontiert.

improve consult konnte den Nachweis der vorstehend aufgeführten Punkte durch ein belastbares Fortführungskonzept erbringen. Sowohl die Finanzbehörde als auch die Gemeinde – letztere in Bezug auf die Gewerbesteuer – sind dem Konzept gefolgt und haben ihre Zustimmung erklärt. Nicht zuletzt hierdurch konnten circa 50 Arbeitsplätze gesichert werden.