Was ist die Europäische Grundverordnung zum Datenschutz (DSGVO)? / Reihe „Beratungstools“ 3) PESTEL-Analyse

PESTEL

improve consult –
Reihe „Beratungstools“ kurz erklärt: 3) PESTEL-Analyse

Instabile Markt- und Umweltverhältnisse stellen eines der größten Probleme für Entscheidungsträger in Unternehmen dar. Eine langfristige Strategieplanung benötigt stabile oder zumindest absehbare Rahmenbedingungen. Doch Ereignisse wie das Brexit-Referendum oder die Wahl von Donald Trump haben innerhalb kurzer Zeit und für viele unvorhergesehen für wirtschaftliche Unruhe gesorgt. Mit der PESTEL-Analyse sind Entscheider in der Lage, makroökonomische Entwicklungen zu erkennen.

Die PESTEL-Analyse ist ein bewährtes strategisches Werkzeug für die Analyse solcher einflussreichen Umweltfaktoren eines Unternehmens. Sie kategorisiert diese in politische (Political), ökonomische (Economical), sozio-kulturelle (Social), technische (Technological), ökologische (Environmental) und rechtliche (Legal)

Die improve consult steht Ihnen für weitergehende Fragen hinsichtlich der konkreten Anwendung der PESTEL-Analyse gerne zur Verfügung.

Wussten Sie schon?

Geschäftsführer in Deutschland merken zu spät, wenn der eigene Betrieb wirtschaftlich in Schieflage gerät. Dabei lässt sich etwa jede dritte Insolvenz abwenden, wenn die Unternehmen rechtzeitig Insolvenzschutz beantragen, um sich zu sanieren. Allein 2017 hätten sich so mehr als 5.600 Firmen retten lassen. Das ist das Ergebnis einer Studie des D&O-Versicherers VOV und des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI). Befragt wurden 75 erfahrene Insolvenzverwalter aus Deutschland.

Der wirtschaftliche Schaden durch Unternehmenspleiten beläuft sich allein im letzten Jahr auf mehr als 26 Mrd. Euro. 200.000 Arbeitsplätze sind nach Angaben von Creditreform entfallen oder akut bedroht. Viele Unternehmen sehen die sich anbahnende Schieflage, reagieren – wenn überhaupt – aber nur zögerlich und sind mit der Krisensituation total überfordert. Ein notwendiges Krisenmanagement fehlt in der Regel. Die Beauftragung von Sanierungs- und Restrukturierungsberatern erfolgt vielfach zu spät, so dass der Gang zum Insolvenzgericht unausweichlich ist.

improve consult – Was ist die Europäische Grundverordnung zum Datenschutz (DSGVO)?

Ab dem 25. Mai 2018 gelten mit der Europäischen Grundverordnung zum Datenschutz neue Regeln, zum Beispiel für Firmen, Selbstständige und Vereine. Der nachfolgende Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen.

Der europäische Datenschutz ist bisher ein Flickenteppich. Mit der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung soll das Recht EU-weit auf einen einheitlichen Stand gebracht werden. Die EU-Kommission erhofft sich so mehr Kontrolle der Bürger über ihre Daten und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind.

Für wen gilt die Verordnung?

Betroffen sind alle, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbständige – aber auch das elektronische Mitgliederverzeichnis eines Vereins fällt unter die DSGVO. Die DSGVO gilt also für Großkonzerne wie Facebook und Google, aber eben auch für kleine Handwerksbetriebe. Ausgenommen sind Privatpersonen, wenn diese Daten für persönliche oder familiäre Zwecke verwendet werden. Auch für Journalisten, die für ihre Berichterstattung personenbezogene Daten erheben oder nutzen, wird es ähnlich wie bislang Ausnahmen geben.

Was sind personenbezogene Daten?

Die juristische Definition ist kompliziert. Praktisch zählen dazu Name, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse. Auch Angaben wie IP-Adresse, Steuernummer, Autokennzeichen oder Kontoverbindung gelten als personenbezogene Daten.

Was ändert sich für Bürger?

Noch umfassender als bisher müssen Bürger darüber informiert werden, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert sind und wie diese verwendet werden. Neu eingeführt wird mit der DSGVO beispielsweise auch ein „Recht auf Vergessen werden“, das Bürger in bestimmten Fällen einfordern können, und dass strenge Datenschutzeinstellungen in Zukunft der Standard sein müssen. Das „Recht auf Datenübertragbarkeit“ sichert Verbrauchern insbesondere bei digitalen Diensten wie Apps die Möglichkeit, ihre Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen.

Was ändert sich für Unternehmen?

Wichtig sind die verschärften Dokumentations- und Rechenschaftspflichten: Hat etwa ein Nutzer oder Kunde seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben, dass seine Daten gespeichert und verwendet werden dürfen? In diesem Fall muss das ein Betrieb nachweisen können. Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, wer darauf Zugriff hat und wie die Daten geschützt werden, müssen Unternehmen mit der DSGVO in einem „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ festhalten. Nötig ist dieses zum Beispiel, wenn ein Betrieb Personalakten elektronisch verwaltet oder eine Kundendatei führt. Über die Anforderungen, etwa an die technische Umsetzung, herrscht noch an vielen Stellen Unklarheit. Künftig ist es zudem noch wichtiger, Daten nur zweckgebunden zu verwenden: Hat ein Kunde etwa seine E-Mail-Adresse nur für einen Newsletter zur Verfügung gestellt, darf diese auch nur dafür verwendet werden und nicht für andere Zwecke.

Gibt es eine Übergangsfrist beim Inkrafttreten der Verordnung?

Ja, die gibt es – allerdings läuft sie bereits seit knapp zwei Jahren. Ab dem 25. Mai gilt die DSGVO für alle.

Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen die improve consult gerne beratend zur Verfügung.